„Unser Herrlesbergladen“
Eine kurze Geschichte


Nach dem mehrmaligen Scheitern eines privat betriebenen Ladens in dem ab 1990 entstandenen Wohngebiet „Auf dem Herrlesberg“ oberhalb des Tübinger Stadtteils Lustnau machten sich einige Mutige und Engagierte der dortigen über 2000 Bewohner an eine Gründung einer genossenschaftlichen Einrichtung nach dem Vorbild des „Dorfladens“ im benachbarten Pfrondorf. Bis Ende 2008 war die nötige Startsumme durch die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen erreicht, sodass im Februar 2009 der Laden eröffnet werden konnte. Seitdem versuchen v.a. nach dem Krisenjahr 2012/13 die jeweiligen Vorstände und Aufsichtsräte zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Bestand des von der Stadt Tübingen wohlwollend unterstützten Ladens zu sichern, der neben der Nahversorgung auch als kommunikativer Mittelpunkt des Wohngebietes dient. ... (ausführlich)

Die wichtigsten Zahlen und Fakten zur Geschichte und Entwicklung der Genossenschaft und des Ladens haben wir in einer kleinen Chronik zusammengefaßt.

Nur Ihr treuer Einkauf und Ihre sonstige Förderung ermöglichen letztlich das weitere Überleben „Unseres Herrlesbergladens“!


Was ist eigentlich eine Genossenschaft?

Zu einer eingetragenen Genossenschaft schließen sich Personen zusammen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen, hier also die Verbesserung der Infrastruktur des Wohngebiets durch Eröffnung und Betrieb eines »Herrlesbergladens«. Der Laden stellt nicht nur die Nahversorgung mit Lebensmitteln und anderen Waren des täglichen Bedarfs sicher, er soll sich auch zum Treffpunkt für Herrlesbergbewohner aller Altersstufen entwickeln.
Mitglied in einer Genossenschaft wird man durch Einzahlung mindestens eines Genossenschaftsanteils in Höhe von 100 Euro (maximal 10 Anteile pro Mitglied). Dieser Betrag ist nicht »verloren«, er kann auf Verlangen zurückgezahlt werden.
Im Gegensatz zu einer Aktiengesellschaft werden die Anteilsscheine namentlich ausgestellt, können nicht gehandelt werden und unterliegen daher auch keinen marktwertbedingten Schwankungen. Jedes Mitglied hat auch nur eine Stimme, unabhängig von der Menge der gezeichneten Anteile.
Im Gegensatz zu einem eingetragenen Verein wiederum gibt es keine regelmäßigen Mitgliedsbeiträge, sondern einmalige Zahlungen, die dazu dienen, ein Grundkapital zu bilden, mit dem die Genossenschaft arbeiten kann.
Aus der Reihe der Mitglieder werden mindestens drei Personen in den Aufsichtsrat gewählt. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand (und kann ihn ggf. jederzeit abberufen), der gemäß unserer Satzung aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen muß.

Zum Thema »Genossenschaft« finden Sie zahlreiche sehr gute Seiten im Web, z. B. den Wikipedia-Artikel »Genossenschaft« oder auch eine eigene Website des Genossenschaftsverbandes über die Gründung einer Genossenschaft.